Einzelvorschriften für die Bundeswasserstraßen
Kleinfahrzeuge, Wasserskilaufen und die Wassermotorräder
Der Bund hat die folgenden Sachverhalte durch Einzelvorschriften geregelt:
- Die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen
- Das Wasserskilaufen und Wassermotorräder auf Bundeswasserstraßen
Die Wasserschutzpolizeidirektion Bayern hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Fragen der Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen erarbeitet. Der Flyer kann hier als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wasserskiverordnung 57 KB
Wassermotorräderverordnung 30 KB
Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen 31 KB