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Einzelvorschriften für die Bundeswasserstraßen

Kleinfahrzeuge, Wasserskilaufen und die Wassermotorräder

Der Bund hat die folgenden Sachverhalte durch Einzelvorschriften geregelt:
 
  • Die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen
  • Das Wasserskilaufen und Wassermotorräder auf Bundeswasserstraßen
 
Die Wasserschutzpolizeidirektion Bayern hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Fragen der Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen erarbeitet. Der Flyer kann hier als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.


Wasserskiverordnung 57 KB

Wassermotorräderverordnung 30 KB

Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen 31 KB
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