Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO)
Auf dem Bodensee als internationales Gewässer gilt eine eigene Schifffahrtsordnung
Der Bodensee ist ein internationales Gewässer, die Schifffahrt wird dort von einer eigenen Schifffahrtsordnung geregelt. Die Anlieger regeln die Schifffahrtsangelegenheiten einvernehmlich in der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB). Die Bundesrepublik Deutschland wird durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vertreten. Delegationsmitglieder sind hier Baden-Württemberg und Bayern.
Wegen seiner Eigenschaft als Trinkwasserspeicher wurden hier besondere Abgasvorschriften für nötig gehalten, die von den neuen EU-Vorschriften der Sportbootrichtlinie und deren Änderungsverordnung abweichen.
Text der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) 258 KB
Anlage C - Abgasvorschriften 252 KB