Abgasvorschriften für Bootsmotoren
auf dem Bodensee
Abgasgrenzwerte nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO)
Motoren, die auf dem Bodensee neu zugelassen werden sollen, müssen den Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechen (Art. 13.11a BSO in Verbindung mit Anlage C). Nach Art. 13.11b BSO dürfen Boote seit dem 1. Januar 1996 nur noch mit Motoren ausgerüstet werden, die mindestens die Abgasgrenzwerte der Stufe II erreichen. Boote, die bereits eine Zulassung für den Bodensee haben und mit Motor ausgerüstet sind, haben als Einheit (Boot und Motor) Bestandschutz und dürfen bis zum irreparablen Defekt weiter betrieben werden.
Abgasgrenzwerte nach der EU-Sportboot-Richtlinie
Durch die Richtlinie 2003/44/EG wurde die Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (EU-Sportboot-Richtlinie) durch Abgasgrenzwerte ergänzt. Diese Abgasgrenzwerte gelten in der EU ab dem 31. Dezember 2005 für Viertaktmotoren und ab dem 31. Dezember 2006 für Zweitaktmotoren.
Schwierigkeiten besonderer Abgasgrenzwerte für den Bodensee
Die von der EU-Sportboot-Richtlinie abweichenden Abgasregelungen führen zu einer Reihe von Schwierigkeiten:
- Bislang wurden keine Außenbordmotoren entwickelt, die der Abgasstufe II BSO entsprechen. Seit 1996 behelfen sich die Behörden daher mit Ausnahmegenehmigungen.
- Aufgrund der Bestandsschutzregelung werden am Bodensee alte Motoren gepflegt, um eine teure Umrüstung auf Motoren, die die Grenzwerte der BSO erfüllen, zu vermeiden.
- Die Abweichung von den Abgasgrenzwerten der Richtlinie widerspricht deren Ziel der Rechtsvereinheitlichung und Rechtsvereinfachung.
- Die Grenzwerte für Dieselmotoren nach europäischem Recht sind strenger als nach Stufe I BSO.
Entscheidungen der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee
Um die Probleme unterschiedlicher Abgasvorschriften zu regeln, hat die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) am 15./16. Juni 2005 beschlossen, die BSO-Vorschriften zu den Prüf- und Messverfahren im Rahmen der anstehenden Revision der BSO an das Verfahren der EU-Sportboot-Richtlinie anzugleichen und die Grenzwerte der Richtlinie für Dieselmotoren auch für den Bodensee anzuerkennen.
Anläßlich der 63. Sitzung am 22./23. Februar 2006 hat die ISKB die folgenden Regelungen beschlossen, um den Austausch des Altbestandes von Schiffsmotoren mit umweltfreundlicheren Motoren zu fördern:
- 4-Takt Benzinmotoren bis einschließlich 74,0 kW müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportboot-Richtlinie erfüllen.
- Bestehende 4-Takt-Benzin-Innenbordmotoren über 74 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 BSO erfüllen, wenn die Motorenleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird.
Die Zulassungsstellen am Bodensee können diese Regelungen ab sofort anwenden.